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Gibt es eine Garantie auf die Ladestation?

Die eingeschränkte Garantie für die VOOL Ladestation: was sie abdeckt und wie Sie einen Anspruch geltend machen.

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Verfasst von Juhan Harm

Die eingeschränkte Garantie für die VOOL Ladestation gilt in den EU-Mitgliedstaaten 5 Jahre ab Kaufdatum. Sie umfasst Erstattung, Reparatur oder den notwendigen Ersatz von Teilen mit Herstellungsfehlern, die bei normalem Gebrauch auftreten.

Die eingeschränkte Garantie deckt keine Schäden oder Störungen ab, die mittelbar oder unmittelbar durch normalen Verschleiß, unsachgemäße oder missbräuchliche Verwendung, Fahrlässigkeit, Unfälle oder einen nicht bestimmungsgemäßen Einsatz der Ladestation verursacht werden.

Sie müssen Wartung, Service und Reparaturen nicht zwingend im VOOL Servicecenter durchführen lassen. Bei unzureichender Wartung, unzureichendem Service oder unsachgemäßen Reparaturen kann die eingeschränkte Garantie jedoch entfallen. Wir empfehlen deshalb, alle Wartungs- und Reparaturarbeiten in einer autorisierten Werkstatt ausführen zu lassen.

So machen Sie einen Anspruch geltend

In Übereinstimmung mit den örtlichen Gesetzen bittet VOOL Sie, uns Herstellungsfehler innerhalb einer angemessenen Frist und innerhalb des Garantiezeitraums schriftlich zu melden. So können wir die erforderlichen Reparaturen vornehmen.

Schreiben Sie uns an [email protected] oder per Post:

VOOL

Telliskivi 51b

10412, Tallinn

Estland

Bitte geben Sie dabei Folgendes an:

  • das Kaufdatum

  • Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten

  • die Seriennummer der Ladestation

  • eine ausführliche Beschreibung des Problems

  • was Sie bereits unternommen haben, um es zu beheben

Sollten zwischen Ihnen und VOOL Meinungsverschiedenheiten über die eingeschränkte Garantie entstehen, wird VOOL alles daransetzen, eine einvernehmliche Lösung zu finden.

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